(01.06.2016) In diesen Tagen erhalten Selbstständige, Unternehmer, Vereine und Freiberufler Post von ihrer Hausbank. Doch statt über sinkende Sollzinsen wird dort über eine neue „Bereitstellungsgebühr“ in Höhe von  jährlich 1,20% informiert, die künftig für die bereits bestehende Kreditlinie (Kontokorrentkredit) erhoben wird. Was bedeutet das für die Kontoinhaber und was kann man tun?

Eigentlich sollte man annehmen, dass der Sinkflug der Zinsen zwar ein Drama für die Sparer, aber ein Eldorado für die Kreditnehmer ist. Weit gefehlt! Vereinsvorsitzende, Geschäftsführer, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Gewerbetreibende reiben sich in diesen Tagen verwundert die Augen. Während die Zinssätze für Guthaben auf Bankkonten mittlerweile flächendeckend die Nullgrenze erreicht haben, liegen die Zinssätze für einen Kontokorrentkredit aktuell bundesweit zwischen 8% und 12% jährlich. Nun gut, Geld kostet nun mal Geld und so werden die hohen Zinsen zähneknirschend akzeptiert, schließlich wird ja auch tatsächlich Kredit in Anspruch genommen.

Die neue „Bereitstellungsgebühr“ in Höhe von 1,20% jährlich  hat jedoch nichts mit der tatsächlichen Inanspruchnahme eines Kredites zu tun, sondern wird für die bloße Kreditzusage erhoben, selbst wenn das Konto ein Guthaben aufweist.

Ein Beispiel: Ein Arzt verfügt auf seinem Geschäftskonto über eine Kreditlinie (Kontokorrentkredit) von 100.000 €, um fällige Gehälter seiner Angestellten bezahlen zu können, auch wenn die Quartalsabrechnung noch nicht gutgeschrieben wurde. Nehmen wir einmal an, dass unser Beispielarzt immer genug Guthaben auf seinem Geschäftskonto hat und die Kreditlinie nie in Anspruch nehmen musste. Für die gesamte Kreditlinie wird nun die neue „Bereitstellungsgebühr“ in Höhe von 1,20% erhoben, obwohl gar kein Kredit in Anspruch genommen wurde. Unser Beispielarzt hat also Zusatzkosten in Höhe von 1.200 € jährlich, ohne dass auch nur ein Euro Kredit geflossen wäre.

Banken und Sparkassen argumentieren mit gestiegenen „Eigenkapitalkosten“, was jedoch nur die halbe Wahrheit ist: Während die Sparer hierzulande resignierend das Nullzinsniveau akzeptieren und im Zweifel ihren Lebensstandard aufgrund der fehlenden Zinseinnahmen einschränken, gönnen sich Banken und Sparkassen weiterhin fürstliche Vorstandsgehälter und prunkvolle Glaspaläste.

Diese Form der „kreativen“ Preisgestaltung ist natürlich ärgerlich, aber eben auch nicht alternativlos. Betroffene Inhaber von Geschäftskonten haben folgende Optionen:

Die Kreditlinie wird nie in Anspruch genommen und ist somit überflüssig. In diesem einfachen Fall sollte der Kontokorrentkredit einfach gekündigt werden, damit entfällt selbstverständlich auch die „Bereitstellungsgebühr“.

Die Kreditlinie wird zeitweise und/oder teilweise in Anspruch genommen. Hier bietet sich an, kurzfristig einen Gesprächstermin mit dem Kreditberater der Bank oder Sparkasse zu vereinbaren und dort sowohl über die „Bereitstellungsgebühr“, als auch über den Sollzins zu verhandeln. Die Konkurrenz zwischen Banken und Sparkassen ist groß und entsprechend gut stehen die Chancen, bessere Konditionen auszuhandeln.

Die Kreditlinie wird häufig und/oder voll in Anspruch genommen. Auch hier sollte ein Gespräch mit Kreditberater geführt werden. Zusätzlich zu „Bereitstellungsgebühr“ und Sollzins sollte allerdings auch über alternative Kreditformen wie zum Beispiel Darlehen mit festen Konditionen verhandelt werden, die aktuell wesentlich preiswerter sind als die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites.

Fazit: Fast 10 Jahre Finanzkrise mit sinkenden Zinsen erhöhen massiv den Druck auf Banken und Sparkassen, deren Zinseinnahmen dramatisch eingebrochen sind und weiter rückläufig sind. Die Suche nach alternativen Erträgen führt in vielen Dienstleistungsbereichen zu „kreativen“ Preisgestaltungen, von denen die neue „Bereitstellungsgebühr“ nur eine ist. Kunden von Banken und Sparkassen sollten jede noch so harmlos klingende Mitteilung kritisch hinterfragen und im Zweifel nach Alternativen suchen. Wenn der Bäcker seine Preise mal eben um 10% erhöht, kauft man die gleichen Brötchen schließlich auch beim Mitbewerber 100 Meter weiter.