(23.11.2016) Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte versprochen, uns Steuerzahler ab 2017 zu entlasten. Nun hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat bereits im Sommer – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt –  eine Reform der Investmentfondsbesteuerung verabschiedet, mit der für viele Anleger ab 2018 genau das Gegenteil eintreten wird. Sparer,  Fondsbesitzer und Immobilieneigentümer werden künftig mehr Steuern zahlen müssen. Was bedeutet das für den Anleger?

Ab dem 1. Januar 2018 wird sich die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend ändern. Das Gesetz wurde im Sommer 2016 ganz still und ohne viel Aufsehen im Bundestag beschlossen und im Bundesrat bereits verabschiedet. Geändert wird zunächst einmal das Besteuerungsprinzip. Künftig werden inländische Fonds 15 Prozent Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Bislang wurden diese Erträge im Fonds selbst nicht besteuert, erst der Anleger musste  darauf Abgeltungsteuer zahlen. Als Ausgleich für die neue Besteuerung auf Fondsebene bleiben für den Anleger Ausschüttungen und Verkaufsgewinne zum Teil von der Abgeltungsteuer befreit.

Die größte Kröte für Anleger besteht jedoch darin, dass ab dem 1. Januar 2018 die derzeitige Steuerfreiheit für Verkaufsgewinne von Fondsanteilen entfällt, die der Anleger vor 2009 gekauft hat. Anteile, die vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft wurden, können nur noch bis Ende 2017 steuerfrei verkauft werden. Die Umstellung passiert sogar automatisch, alle Fondsanteile gelten zum 31. Dezember 2017 als verkauft und wieder angeschafft. Somit werden auch Wertsteigerungen der Anteile, die Privatanleger vor 2009 gekauft haben, ab 2018 steuerpflichtig. Allerdings wird ein Freibetrag von 100.000 EUR pro Anleger für die Kursgewinne dieser Altbestände die Aufhebung des Bestandsschutzes mildern.

Vermögende und langjährige Sparer mit Fonds aus der Zeit vor 2009 können es auf einmal mit dem Finanzamt zu tun bekommen. Denn der bei Einführung der Abgeltungsteuer versprochene Bestandsschutz für Altanlagen wird nun aufgehoben. Künftig müssen auch Altanlagen versteuert werden. Wer viel angespart hat oder erbt, wird nun unter Umständen kräftig abkassiert.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater und Ihren Vermögensberater.